ChatGPT statt Experte? Vergabekammer sagt: Dein Risiko.
Ein wegweisendes Urteil der Vergabekammer Niedersachsen aus dem Jahr 2025 bestätigte, dass Unternehmen die Verantwortung tragen, wenn sie sich bei der Prüfung von Vergabeunterlagen auf generische KI verlassen. Die Erkenntnis: fachspezifische KI mit Expertenwissen zu kombinieren.


Felicitas von Rauch
Founding Growth Lead
Eine aktuelle Entscheidung zeigt, was passiert, wenn Unternehmen bei Ausschreibungen blind auf KI vertrauen. Und warum das kein Argument gegen KI ist, sondern für den richtigen Einsatz.
KI verändert gerade grundlegend, wie Unternehmen an öffentlichen Ausschreibungen teilnehmen. Vergabeunterlagen analysieren, Anforderungen extrahieren, Konzepte entwerfen. Was früher Tage dauerte, geht heute in Stunden. Und das Vertrauen in die Technologie wächst: Immer mehr Bid-Teams setzen KI ein, zum Beispiel als Schreibhilfe. Aber wie weit darf dieses Vertrauen gehen? Eine Entscheidung der Vergabekammer Niedersachsen aus 2025 zeigt erstmals, wo die Grenze liegt.
Der Fall
Ein Unternehmen bewirbt sich auf eine EU-weite Ausschreibung für Chat- und Voicebots mit KI-Funktionen. Das Auftragsvolumen ist groß, das Verfahren komplex. Ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb für eine Rahmenvereinbarung. Also genau die Art von Vergabeverfahren, bei der man die Unterlagen besonders sorgfältig prüfen sollte.
Das Unternehmen entscheidet sich, die Vergabeunterlagen nicht von einem Experten, sondern ausschließlich von ChatGPT 4.5 prüfen zu lassen. Die KI findet nichts zu beanstanden. Das Unternehmen gibt sein Angebot ab.
Dann die Ernüchterung: Das Angebot wird nicht berücksichtigt. Erst jetzt, nach Ablauf der Angebotsfrist und nach Erhalt des Ablehnungsschreibens, fallen dem Unternehmen schwerwiegende Fehler in den Vergabeunterlagen auf. Unter anderem fehlte eine verbindliche Höchstmenge in der Rahmenvereinbarung. Ein Punkt, der nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zwingend angegeben werden muss.
Das Unternehmen rügt die Fehler und leitet ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer Niedersachsen ein.
Zu spät gerügt, Chance vertan
Die Vergabekammer weist den Antrag in den entscheidenden Punkten als unzulässig ab. Die Begründung: Wer Fehler in den Vergabeunterlagen erkennen kann, muss sie vor Ablauf der Angebotsfrist beim Auftraggeber rügen. Tut man das nicht, ist das Beschwerderecht verwirkt. Man spricht von „Rügepräklusion". Das ist keine neue Regel, sondern gelebte Praxis im Vergaberecht.
Die fehlende Höchstmenge war nach Einschätzung der Vergabekammer für ein vergaberechtlich erfahrenes Unternehmen objektiv erkennbar. Denn die Frage, ob ein Auftraggeber bei einer Rahmenvereinbarung eine Höchstmenge angeben muss, wird seit über 25 Jahren diskutiert. Spätestens seit einem EuGH-Urteil von 2021 ist die Antwort eindeutig: ja, er muss.
Die Schlüsselstelle: ChatGPT ist kein Rechtsberater
Besonders bemerkenswert ist, was die Vergabekammer zur Rolle von ChatGPT sagt. Das Unternehmen hatte argumentiert, die Rügepunkte seien erst nach anwaltlicher Beratung erkennbar gewesen. Die Vergabekammer lässt das nicht gelten und stellt klar:
“Wenn ein Unternehmen die Vergabeunterlagen anstelle einer rechtlichen Beratung durch einen zugelassenen Dienstleister lediglich durch ein Large Language Model prüfen lässt, gehen Fehler dieses Modells zulasten des Unternehmens.”
Oder anders gesagt: Wer sich bewusst dafür entscheidet, nur ChatGPT einzusetzen und auf einen Fachexperten zu verzichten, kann sich hinterher nicht darauf berufen, dass die KI die Probleme nicht gefunden hat.
Was das für den Bid-Prozess bedeutet
Diese Entscheidung ist kein Argument gegen den Einsatz von KI bei Ausschreibungen. Im Gegenteil. Sie zeigt, wie wichtig es ist, KI richtig einzusetzen:
Fachspezifische KI ist stark bei der Vorarbeit. Vergabeunterlagen umfassen oft hunderte Seiten. Fachspezifische KI ist darauf trainiert mit einer fast 100%-igen Genauigkeit, die relevanten Stellen schnell zu identifizieren, Widersprüche zu erkennen und die Struktur einer Ausschreibung zu verstehen. Generische KI wie ChatGPT hat oftmals nur eine Genauigkeit von 50-70%.
KI ersetzt keine vergaberechtliche Bewertung. Die Frage, ob eine fehlende Höchstmenge in einer Rahmenvereinbarung einen Vergaberechtsverstoß darstellt, erfordert Kenntnis der aktuellen EuGH-Rechtsprechung und des deutschen Vergaberechts. Fachspezifische KI kann unklare Angaben in den Ausschreibungsunterlagen erkennen und proaktiv Bieterfragen vorschlagen. Eine finale juristische Einordnung sollte dann an einen Fachexperten*in übergeben werden.
Der optimale Prozess kombiniert beides. KI übernimmt die Sichtung und Analyse der Unterlagen. Ein Vergaberechtsexperte bewertet die Ergebnisse und identifiziert rechtliche Risiken. So entsteht ein Bid-Prozess, der schnell und rechtssicher ist.
Die Vergabekammer hat in dieser Entscheidung zum ersten Mal ausdrücklich klargestellt, dass Unternehmen die Verantwortung für den Einsatz von KI-Tools tragen. Wer KI als alleinigen Ersatz für Rechtsberatung einsetzt, trägt das volle Risiko. Wer KI als Werkzeug einsetzt und mit fachkundiger Beratung kombiniert, hat einen echten Wettbewerbsvorteil.
Vergabekammer Niedersachsen, Beschluss vom 28.04.2025, VgK-14/2025
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